Wie erkennt man Propaganda, wenn sie nicht als klare, offensichtliche politische Botschaft, sondern als spannender oder bewegender Spielfilm erscheint? Wie schafft es ein Propagandafilm auf unbemerkte und subtile Art und Weise die Meinungen und Gefühle seines Publikums zu lenken? Welche ungeheure Macht können Propagandafilme als Mittel der Manipulation entfalten?
Diese und noch viele weitere Fragen standen im Mittelpunkt des im Bärenkino Böblingen durchgeführten Kinoseminars, welches die Klassenstufen 9 und 12 am 16. Juni 2026 im Rahmen des Geschichtsunterrichts besuchen durften. Unter Anleitung des Medienexperten Arndt Klingelhöfer vom Institut für Kino und Filmkultur erhielten wir Schüler*innen der Klassenstufe 12 anhand der NS-Produktion „Ich klage an“ aus dem Jahr 1941 Einblicke in die Propagandamechanismen des nationalsozialistischen Films. Der Klassenstufe 9 wurde in diesem Zusammenhang der NS-Propagandafilm „Hitlerjunge Quex“ aus dem Jahr 1933 vorgeführt.


Bei beiden Filmen, das heißt sowohl bei „Ich klage an“ als auch bei „Hitlerjunge Quex“, handelt es sich um sogenannte Vorbehaltsfilme, die von der Friedrich-Murnau-Stiftung verwaltet werden Derartige Filme stammen überwiegend aus der NS-Zeit und wurden in den meisten Fällen als Propagandafilme produziert. Aufgrund der von diesen Filmen transportierten menschenverachtenden und manipulativen Botschaften dürfen Vorbehaltsfilme heutzutage in der Regel nur noch in geschlossenen Veranstaltungen mit historischer Einführung und Einordnung sowie einer fachkundigen Diskussion gezeigt werden. Vorbehaltsfilme sind wichtige historische Quellen, die allerdings immer einer kritischen Einordnung und Betrachtung bedürfen. Zwar nimmt die Sensibilisierung für NS-Propaganda im Geschichtsunterricht bereits einen wichtigen Platz ein, die angeleitete Rezeption eines Vorbehaltsfilmes bot uns Schülerinnen und Schülern jedoch die einmalige Möglichkeit unser Wissen diesbezüglich zu vertiefen und die Macht von Propaganda selbst anschaulich zu erfahren.


In Auseinandersetzung mit dem Film „Ich klage an“ wurde besonders deutlich, wie subtil und unbemerkt Propaganda funktionieren kann. Verglichen mit anderen NS-Propagandafilmen wie zum Beispiel dem von der Klassenstufe 9 rezipierten Film „Hitlerjunge Quex“, ist der Film „Ich klage an“ nur schwer als offensichtliches Propagandainstrument zu identifizieren. Intention des Filmes ist die Rechtfertigung des Euthanasieprogramms der Nationalsozialisten. Dies wird im Film allerdings auf sehr geschickt getarnte Art und Weise propagiert, sodass der Film „Ich klage an“ anmuten lässt, ein ganz normaler Spielfilm zu sein: Statt der Vernichtung „unwerten Lebens“ konzentriert sich der Film „Ich klage an“ nämlich auf die Problematik der Tötung auf Verlangen. Das Wort „Euthanasie“ kommt im ganzen Film kein einziges Mal vor und dennoch legt der Film auf subtile Weise nahe, dass es legitim sei, kranke oder behinderte Menschen zu töten. Gerade dieser Umstand, die Tatsache, dass sich der Film weniger an den Verstand als an die Gefühle seines Publikums richtet, macht ihn zu einem besonders wirksamen und damit auch zu einem besonders gefährlichen Propagandainstrument.
Der Film „Ich klage an“ erzählt in diesem Zusammenhang die bewusst emotional und bewegend inszenierte Geschichte der lebenslustigen Frau Hanna Heyt, die an multipler Sklerose erkrankt. Während sich ihr Zustand immer weiter verschlechtert und sie bald unter Lähmungen ihrer Arme und Beine und später auch unter Atemlähmungen leidet, bittet sie zuerst ihren Arzt Dr. Lang und anschließend auch ihren Mann, sie zu töten und von ihrem Leiden zu „erlösen“. Wenig später kommt ihr Mann dieser Bitte tatsächlich nach, indem er ihr eine Überdosis verabreicht. In einer anschließenden Gerichtsverhandlung, in der Hannas Ehemann Thomas Heyt wegen Mordes angeklagt wird, werden verschiedene Zeugen verhört. Sein Handeln wird in dieser Gerichtsverhandlung fast schon als humanitärer Akt dargestellt. Ebenfalls wird in dieser Gerichtsverhandlung erörtert, ob Heyts Fall nicht unter den Tatbestand der Tötung auf Verlangen fällt. Der Film endet schließlich mit einem Plädoyer Heyts in eigener Sache, indem er die bestehende gesetzliche Regelung anklagt und ein Urteil fordert, um „Klarheit zu schaffen, für sich und zukünftige solche Fälle“. Das Publikum wird durch das offene Ende nur scheinbar dazu eingeladen, sich ein eigenes Urteil zu bilden. Tatsächlich entfaltet sich die propagandistische Wirkung des Films gerade dadurch, dass das die Meinung des Publikums von Anfang an durch die Darstellung von Figuren mit hohem Identifikationspotenzial und eine gezielte Auswahl von Argumenten gelenkt wird. Andere Sichtweisen und Standpunkte lässt der Film praktisch nicht zu.
In einer anschließenden Nachbesprechung mit dem Filmreferent Arndt Klingelhöfer konnten offene Fragen geklärt und einzelne Szenen noch einmal kritisch betrachtet werden. Die tiefgreifende Analyse einzelner Figuren, Szenen und Propagandamittel des Films mit dem Medienexperten hat schließlich noch zu einem tiefgreifenderen Verständnis von Manipulations- und Propaganda-mechanismen beigetragen und sie hat noch einmal deutlich werden lassen, dass Propaganda nicht immer offensichtlich sein muss, sondern oftmals auch gut getarnt sein kann.
Die Veranstaltung zeigte somit nicht nur, wie Filme in der NS-Zeit zur Manipulation der Bevölkerung eingesetzt wurden. Sie machte ebenfalls deutlich, wie wichtig es auch heute noch ist, mit medialen Erzeugnissen kritisch umzugehen. Bilder, Musik und emotionale Geschichten beeinflussen unsere Wahrnehmung oft stärker, als es uns bewusst ist. Gerade in Zeiten des Internets mit Fakenews, Deepfakes und Populismus ist ein kritisches Hinterfragen im Umgang mit Medien unabdingbar. Gerade daher lohnt es sich immer auch danach zu fragen, mit welcher Intention etwas erzählt und verbreitet wird.
Ein herzliches Dankeschön an Herrn Wiedmann für die Organisation des Kinoseminars.
Text: Ferris Haug (J2)
Bilder: Carolin Niehues, Johanna Riepen
