Art. 7 Abs. 3, Satz 1 Grundgesetz
Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.
Denkanstöße zur Karikatur finden sich im Heft (S.6). Bei Unklarheiten wendet Euch bitte an Eure Lehrkräfte.
Bild: Gerhard Mester